Montag, 1. April 2013

nicht genehmigungsfähig


Sehr geehrte Frau Ninel Cam,


Ich kann Ihre Sorge verstehen. Ein Hort ohne Freigelände wäre in Brandenburg nicht genehmigungsfähig. Aber Bildung und Gesundheit unterliegen dem Landesrecht und können In BW anders geregelt sein als in BB. Für die Betriebsstättenerlaubnis wäre hier das Jugendamt des Landkreises zuständig. Sie sollten diese Behörde in Ihre Aktivitäten mit einbeziehen. Weiterhin könnten Sie die Kommunalpolitik des Landkreises, also den Jugendhilfeausschuss und den Gesundheitsausschuss und falls es so etwas gibt den Verkehrssicherheitsausschuss um Hilfe bitten.

Im deutschen beinhaltet das Wort „Kindergarten“ den Begriff „Garten“. Deutlicher kann man es auch gar nicht ausdrücken, dass ein Freigelände dazu gehört.

Leider kann ich Ihnen von hier nicht weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Klaus Bethke

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Gesundheitsamt

Telefon: 03573 8704301
Telefax: 03573 8704310
Klaus-Bethke@osl-online.de
www.osl-online.de